Bildungs- und Teilhabepaket

Liebe Eltern!

Ob Sie zum berechtigten Personenkreis für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind, erfahren Sie hier:

Seit dem 01.01.2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zusätzlich zum monatlichen Regelbedarf sogenannte „Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft“ berücksichtigt. Wer kann die Leistungen beantragen? Bezieher von- Wohngeld- Kinderzuschlag- sog. „Hartz IV“ (Sozialgesetzbuch II – SGB II)- Sozialhilfe (SGB XII) Welche Leistungen gibt es? Folgende Bedarfe können bei Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, grundsätzlich berücksichtigt werden: Aufwendungen für Kita-Ausflüge sowie für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler: Die von der Kindertageseinrichtung oder der Schule bescheinigten Kosten können übernommen werden; die Einhaltung der jeweils gültigen schulrechtlichen Bestimmungenist von der Schule zu bestätigen. Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler:Erstmals für das Schuljahr 2011/2012 erhalten Schülerinnen und Schüler 70,00 € für denMonat, in dem der erste Schultag liegt, und 30,00 € für den Monat, in dem das zweiteSchuljahr beginnt. Notwendige Anschaffungen wie bspw. Schreib-, Rechen- undZeichenmaterialien, Sportkleidung, etc. sollen dadurch erleichtert werden. Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler:Wenn die Schülerbeförderungskosten für den Besuch der nächstgelegenen Schule desgewählten Bildungsgangs nicht oder nicht vollständig durch den zuständigen Schulträgerübernommen werden, werden ggf. die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungenberücksichtigt. Lernförderung für Schülerinnen und Schüler: Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu behebenund das Klassenziel zu erreichen, können Leistungen für eine ergänzende, erforderlicheund angemessene Lernförderung übernommen werden. Mehraufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung für Schülerinnen undSchüler und für Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflegegeleistet wird:Wenn Schulen oder Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten,kann ein Zuschuss gewährt werden, um Mehrkosten, die über den bereits im Regelbedarfenthaltenen Anteil hinausgehen, auszugleichen. In jedem Fall ist ein Eigenanteil in Höhevon 1,00 € pro Mahlzeit zu leisten. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres für· Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit· Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) undvergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung· die Teilnahme an FreizeitenKinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten einen Gutschein im Wert von bis zu 10,00€ monatlich. Diese Gutscheine können eingelöst werden, um z. B. Musikunterricht zunehmen, den Mitgliedsbeitrag für Vereine zu zahlen oder an Ferienfreizeiten teilzunehmen. Wie werden die Leistungen erbracht?Die Leistungen für den Schulbedarf und die Schülerbeförderung werden als Geldleistungenerbracht. Für alle anderen Leistungen erhalten Sie einen Gutschein. Den können Sie beimjeweiligen Leistungsanbieter abgeben. Der Anbieter rechnet den Gutschein dann mit dem Kreis Heinsberg ab. AntragstellungFür alle Leistungen – mit Ausnahme des persönlichen Schulbedarfs – ist für jedes Kind eingesonderter Antrag zu stellen.Den entsprechenden Antragsvordruck sowie nähere Informationen zu den einzelnen Leistungen erhalten Sie im Rathaus Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Eine informative Übersicht des Bildungspakets bietet der Flyer. Letzte Aktualisierung im Juni 2019. Hier der Link!

Antragsformulare können Sie auf der Seite des Kreises Heinsberg einsehen und herunterladen.
Hier der Link!

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