Schule von „8 bis 1“

Schule von „8 bis 1“ ist ein Betreuungsprogramm der Landesregierung. „8 bis 1“ bezieht sich auf die Uhrzeit 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Es bedeutet, dass Kinder von Beginn der 1. Stunde bis zum Ende der 6. Stunde (bei uns genau bis 13.20 Uhr) an der Schule verlässlich betreut werden. Dies geschieht unabhängig vom Stundenplan und Stundenausfall. Beide Elternteile können so einer beruflichen Tätigkeit im Vormittagsbereich nachgehen, weil das Kind oder die Kinder in dieser Zeit in der Grundschule aufgehoben sind.
Viele Eltern, die ihre Kinder zur Betreuung in der Schule lassen wollen, nutzen auch das Angebot der „Offenen Ganztagsschule„.